Zöllinger GmbH

Honorar

Steuerberater sind im Bereich der klassischen Steuerberatung wie Finanzbuchhaltung, Erstellung von Jahresabschlüssen und der Steuererklärungen an die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) gebunden. Die StBVV sieht für die einzelnen Tätigkeiten Wertgebühren, Betragsrahmengebühren und Zeitgebühren vor. Bei der Festlegung des Zehntelsatzes ist der Steuerberater an den in der StBVV vorgegebenen Rahmen gebunden. Innerhalb dieses Rahmens bestimmt der Steuerberater die Gebühr unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere der Bedeutung der Angelegenheit, sowie der Einkommens- und Vermögens-      verhältnisse des Auftraggebers, des Umfanges und des Schwierigkeitsgrades der im konkreten Fall vom Steuerberater erbrachten Leistung nach billigem Ermessen.

In der Praxis hat sich die sogenannte Mittelgebühr herausgebildet, die sich als Mittelwert zwischen der Mindest- und der Höchstgebühr ergibt. Die Mittelgebühr dient zur Orientierung der Gebührenabschätzung, da sie einen mittleren Schwierigkeitsgrad und einen mittleren Zeitaufwand für den Steuerberater unterstellt. Sofern die zu erbringende Leistung des Steuerberaters hiervon abweicht, wird diese Mittelgebühr bei einfacheren Tätigkeiten nach unten oder bei schwierigeren Tätigkeiten nach oben angepasst.

In der überwiegenden Anzahl unserer Honorarnoten kommt wie oben beschrieben die Mittelgebühr zur Anwendung.

Bei Leistungen, die nicht gemäß der obigen Rahmengebühren abgerechnet werden (zum Beispiel für Unternehmensberatung oder Bescheinigungen), ist ein Stundensatz üblich, der sich ebenfalls an dem Umfang und dem Schwierigkeitsgrad der Leistung orientiert.

 Dieser Stundensatz liegt aktuell zwischen € 60,00 und € 150,00.

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